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Art. 73 · Hochbaukommission

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 38 · Original-PDF

Die Hochbaukommission nimmt alle nicht einem anderen Organ übertragenen Aufgaben und Befugnisse in bauund planungsrechtlichen Angelegenheiten wahr, insbesondere

a)betreut sie alle Bauvorhaben der Gemeinde im Hochbau, sofern der Gemeinderat dafür nicht eine besondere Kommission einsetzt;

b)entscheidet sie über Gesuche für Ausnahmen von kommunalen Bauvorschriften oder stellt Antrag über Gesuche für Ausnahmen von kantonalen Bauvorschriften;

c)entscheidet sie über Baugesuche für die nicht die Bauinspektorin oder der Bauinspektor Hochbau zuständig ist;

d)erlässt sie die erforderlichen baupolizeilichen Verfügungen. Bauinspektorin/Bauinspektor

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.