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Art. 72 · Gemeinderat

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 25 · Original-PDF

BauG

2Für die baupolizeilichen Masse gilt Art. 52. 18 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg 2. Bauzonen Artikel 72 Gemeinderat Dem Gemeinderat obliegen alle der Baupolizei und der Ortsplanung übertragenen Aufgaben und Befugnisse, die nach der Gemeindeordnung oder dem Funktionendiagramm nicht einem anderen Gemeindeorgan zustehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.