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Art. 17 · Bauabstand von öffentlichen Strassen

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 12 · Original-PDF

1Gegenüber Strassen gelten, unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3, die folgenden Bauabstände: Art. 63 Abs. 3 SBG, Messweise

SN 640 273, Sichtverhältnisse Knoten
a. Längs Staatsstrassen 5.00 m
SN 640 050, Grundstückzufahrten

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 12) verbindlich lesbar.

b.Längs Basiserschliessungsstrassen ohne Trottoir 5.00 m

c.Längs Basiserschliessungsstrassen mit Trottoir 3.60 m

d.Längs Detailerschliessungsstrassen 3.60 m

e.Längs Fusswegen und selbständigen Radwegen 2.00 m

f.Längs dem Aareuferweg 10.00 m 5 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg

2Für Einstellgaragen (mit Tor) beträgt der Strassenabstand mindestens 5 m. Gemessen wird vom äussersten Rand des Verkehrsraumes.

3Für bewilligungsfreie Bauten und Anlagen gilt der Strassenabstand gemäss Abs. 1. Dieser kann von der zuständigen Strassenaufsichtsbehörde auf 2 m reduziert werden, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und keine Planungsanliegen entgegenstehen. Bauabstand von Gewässern

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.