Art. 17 · Bauabstand von öffentlichen Strassen
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 12 · Original-PDF
1Gegenüber Strassen gelten, unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3, die folgenden Bauabstände: Art. 63 Abs. 3 SBG, Messweise
SN 640 273, Sichtverhältnisse Knoten a. Längs Staatsstrassen 5.00 m SN 640 050, Grundstückzufahrten
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 12) verbindlich lesbar.
b.Längs Basiserschliessungsstrassen ohne Trottoir 5.00 m
c.Längs Basiserschliessungsstrassen mit Trottoir 3.60 m
d.Längs Detailerschliessungsstrassen 3.60 m
e.Längs Fusswegen und selbständigen Radwegen 2.00 m
f.Längs dem Aareuferweg 10.00 m 5 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg
2Für Einstellgaragen (mit Tor) beträgt der Strassenabstand mindestens 5 m. Gemessen wird vom äussersten Rand des Verkehrsraumes.
3Für bewilligungsfreie Bauten und Anlagen gilt der Strassenabstand gemäss Abs. 1. Dieser kann von der zuständigen Strassenaufsichtsbehörde auf 2 m reduziert werden, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und keine Planungsanliegen entgegenstehen. Bauabstand von Gewässern
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.