Art. 10 · Sichtzonen und Lichtraumprofile (§ 50 KBV)
BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 5 · Original-PDF
Bei Strassenverzweigungen, Kurven, Einmündungen und Ausfahrten sind Einfriedungen und Stützmauern so anzuordnen, dass die Sichtzone eingehalten ist. Auch Sträucher und Bäume sind auf die Sichtzone zurückzuschneiden. (vgl. kantonale Richtlinie Strassenverkehrsanlagen «Sichtverhältnisse in Knoten», ergänzend zur Norm VSS 40273a. Sichtverhältnisse Äste von Bäumen, Sträuchern und Lebhägen dürfen bis zu einer Höhe von 4.20 m nicht in das öffentliche Strassenareal hineinragen. Über Trottoirs und Fusswegen hat die lichte Höhe 3.00 m zu betragen (siehe Anhang 1).
2Lichtraumprofile Für das Auf- und Zurückschneiden von Pflanzen sind die Eigentümer verantwort-
3Vollzug lich. Nach unbefolgter Aufforderung (Verfügung) zum Rückschnitt, kann die Bauverwaltung die Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers anordnen. Autoein- und Abstellplätze(§ 42 KBV)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.