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Art. 9 · Wechsel des Bauherrn, des Grundeigentümers oder des verantwortlichen Fachmannes
BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 5 · Original-PDF
Wechsel des Bauherrn, des Grundeigentümers oder des verantwortlichen Fachmannes Tritt während der Bauausführung ein Wechsel in der Person des Bauherrn, des Grundeigentümers oder des verantwortlichen Fachmannes ein, so ist dies der Baubehörde innert 30 Tagen schriftlich mitzuteilen. 2. Bauvorschriften Sichtzonen und Lichtraumprofile (§ 50 KBV)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.