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Art. 32 · Kreuzfirstbaukörper

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 10 · Original-PDF

Zone W1 Ost

1In der Zone W1 Ost (Tumiger-, Wildsbergstrasse) gelten folgende Bestimmun­ gen:

a)Die Summe der seitlichen Grenzabstände aller oberirdischen Gebäude muss je Parzelle, parallel zur Strasse gemessen, mindestens 15 m betragen.

b)Die Gebäudelänge beträgt maximal 20 m. Werden zwei Hauptgebäude durch ein oder mehrere Klein- und Anbauten aneinander gebaut, so definiert sich die Gebäudelänge durch Addition aller Gebäude. Zone W1 West

2In der Zone W1 West (Grafenwiesen-, Sandacherweg) gelten folgende Be­ stimmungen:

a)Flachdächer sind zulässig. Schrägdächer sind bis zu einer Neigung von max. 30° gestattet.

b)Die Gebäudelänge beträgt maximal 20 m. Werden zwei Hauptgebäude durch ein oder mehrere Klein- und Anbauten aneinander gebaut, so definiert sich die Gebäudelänge durch Addition aller Gebäude. 10

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.