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Art. 31 · Dachgestaltung
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 10 · Original-PDF
Die geschlossene Überbauung ist gestattet, sofern an ein bestehendes Gebäu de angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Bauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.