Art. 33 · Bauweise
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 11 · Original-PDF
1In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sind maximal mässig störende Betriebe zulässig. Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
2Zur Förderung dauernd gewerblich genutzter Gebäudeteile gelten folgende Bestimmungen:
a)Die zulässige anrechenbare Geschossfläche erhöht sich um die dauernd ge werblich genutzte Fläche, jedoch nicht mehr als um einen Fünftel.
b)Für überhöhte Erdgeschosse von mind. 3.5 m Raumhöhe darf die Fassaden höhe um maximal 1 m erhöht werden.
c)Der minimale Grenzabstand beträgt für das ganze Gebäude 3.5 m.
d)Es kommt kein Mehrlängenzuschlag zur Geltung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.