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Art. 33 · Bauweise

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 11 · Original-PDF

1In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sind maximal mässig störende Betriebe zulässig. Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

2Zur Förderung dauernd gewerblich genutzter Gebäudeteile gelten folgende Bestimmungen:

a)Die zulässige anrechenbare Geschossfläche erhöht sich um die dauernd ge­ werblich genutzte Fläche, jedoch nicht mehr als um einen Fünftel.

b)Für überhöhte Erdgeschosse von mind. 3.5 m Raumhöhe darf die Fassaden­ höhe um maximal 1 m erhöht werden.

c)Der minimale Grenzabstand beträgt für das ganze Gebäude 3.5 m.

d)Es kommt kein Mehrlängenzuschlag zur Geltung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.