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Art. 17 · Fassadengestaltung

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 7 · Original-PDF

1Materialien und Farben sind dem Ortsbild anzupassen. Putz mit Fantasiestruk­ turen, grelle und auffallende Farben sowie reflektierende Materialien sind nicht zulässig. Fassadengestaltung

2Balkone sind auf der Traufseite und auf der Giebelseite zulässig, sofern sie weder Traufe noch Dachrand überragen. 7

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.