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Art. 18 · Umgebungsgestaltung

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 8 · Original-PDF

Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten weitgehend zu übernehmen. Insbesondere sind am massge­ benden Terrain nur geringfügige Veränderungen zulässig. Umgebungsgestaltung 2.2 Quartiererhaltungszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.