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Art. 31 · Mindestmasse für Verkaufsräume
BZO Baureglement Gossau SG · S. 15 · Original-PDF
Verkaufsräume müssen eine lichte Höhe von mindestens 2,5 m aufweisen. Die Raumhöhe ist dem Verwendungszweck und den Verhältnissen anzupassen.
Bei Umbauten sind in begründeten Fällen Abweichungen möglich. 16
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.