Art. 32 · Belichtung und Belüftung
BZO Baureglement Gossau SG · S. 16 · Original-PDF
Die Mehrzahl der Wohn- und Schlafräume einer Wohnung darf nicht gegen den Himmelssektor Nordost bis Nordwest orientiert sein.
Die Fensterflächen von Aufenthaltsräumen müssen ein Lichtmass von 1/10 der Bodenfläche aufweisen. Badezimmer, WC und Küchen dürfen innenliegend, Läden und Werkstätten auch unterirdisch angeordnet werden, wenn sie einwandfreie Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen aufweisen.
Bei Lichtschächten vor Arbeits- und Spielräumen ist bei ausmündenden Fenstern ein Lichteinfallswinkel von Oberkant Fensterbank bis Oberkant Lichtschacht von 45° a.T. zu Gewähr leisten.
Bei Innenhöfen vor Aufenthaltsräumen ist bei ausmündenden Fenstern ein Lichteinfallswinkel von Oberkant Fensterbank bis zur Dachkante von 45° a.T. zu gewährleisten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.