Art. 95 · Abstandsfreie Gebäude und Gebäudeteile
BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 20 · Original-PDF
PBG Abstandsfreie Gebäude und Gebäudeteile
1Für unterirdische Gebäude und Gebäudeteile bestehen keine Abstandsvorschriften, soweit der Nutzungsplan nichts anderes bestimmt.
2Oberirdische Gebäude und Gebäudeteile, die das massgebende oder tiefer gelegte Terrain höchstens um einen halben Meter überragen, weisen einen Abstand von wenigstens einem halben Meter zur Grenze auf. Mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers des benachbarten Grundstücks können sie bis an die Grenze gestellt werden.
Abbildung 16: Grenzabstand Abbildung 17: Gebäudeabstand Baureglement: Art. 17 Regelbauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.