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Art. 94 · Abstände von Kleinbauten und Anbauten

BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 20 · Original-PDF

PBG Abstände von Kleinbauten und Anbauten Kleinbauten und Anbauten können mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers des benachbarten Grundstücks bis an die Grenze gestellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.