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Art. 86 · Fassadenhöhe

BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 18 · Original-PDF

PBG Fassadenhöhe Die Fassadenhöhe bezeichnet den grössten Höhenunterschied zwischen der Dachoberkante und dem senkrecht darunterliegenden Punkt auf dem massgebenden Terrain der jeweiligen Fassade. Abbildung 15: Talseitige Fassadenhöhe ERR Raumplaner AG Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 9

1.4 Abstände Bauten und Bauteile

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.