Art. 12 · Dachaufbauten
BZO Glattfelden · S. 9 · Original-PDF
1Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss gestattet. Sie dürfen insgesamt nicht breiter sein als ein Viertel der betreffenden Fassadenlänge. Die Trauflinie des Daches darf nicht unterbrochen werden. 4 Gemeinde Glattfelden
Bau- und Zonenordnung
2Zulässig sind Giebellukarnen mit einer Frontfläche von max. 3.00 m2 (Aussenmasse), Schleppgauben mit einer Fronthöhe von max. 0.80 m und einer Frontfläche von max. 1.20 m2. Auf der gleichen Dachfläche ist nur eine Art Dachaufbauten gestattet. Bei Neu- und Ersatzbauten können andere Dachaufbauten bewilligt werden, wenn sie sich besonders gut einordnen.
3Dachaufbauten und Dachflächenfenster müssen in Farbe und Material auf das Dach und das Gebäude abgestimmt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.