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Art. 12 · Dachaufbauten

BZO Glattfelden · S. 9 · Original-PDF

1Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss gestattet. Sie dürfen insgesamt nicht breiter sein als ein Viertel der betreffenden Fassadenlänge. Die Trauflinie des Daches darf nicht unterbrochen werden. 4 Gemeinde Glattfelden

Bau- und Zonenordnung

2Zulässig sind Giebellukarnen mit einer Frontfläche von max. 3.00 m2 (Aussenmasse), Schleppgauben mit einer Fronthöhe von max. 0.80 m und einer Frontfläche von max. 1.20 m2. Auf der gleichen Dachfläche ist nur eine Art Dachaufbauten gestattet. Bei Neu- und Ersatzbauten können andere Dachaufbauten bewilligt werden, wenn sie sich besonders gut einordnen.

3Dachaufbauten und Dachflächenfenster müssen in Farbe und Material auf das Dach und das Gebäude abgestimmt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.