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Art. 17 · Baulärm

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 5 · Original-PDF

1Bauarbeiten haben auf die Anliegen und Bedürfnisse des Tourismus und der Anwohnerschaft Rücksicht zu nehmen. Lärmintensive Bauarbeiten wie Einsatz von Schlagbohrern, Fräsen, Sägen, Drucklufthammer usw., lärmintensive Bauverfahren wie Rammen, Sprengen usw. sowie lärmintensives Verhalten wie Schlagen, Abbrechen usw. sind nur von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr zulässig. Weitere, nicht lärmintensive Bauarbeiten sind zu den üblichen Arbeitszeiten zugelassen. In Ausnahmefällen kann der Bezirksrat für abweichende Zeiten eine Bewilligung erteilen. Hierfür ist ein Antrag mit entsprechender Begründung einzureichen. An Sonn- und Feiertagen sind Bauarbeiten nicht gestattet.

2Die Baulärm-Richtlinien des Bundes sind als Mindestvorschriften zu beachten.

E. Verkehrssicherheit

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.