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Art. 16 · Abstellflächen

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 5 · Original-PDF

1In Mehrfamilienhäusern muss pro Wohnung ein genügend grosser Abstellraum vorhanden sein.

2Zudem sind in der Nähe der Haus- oder Kellereingänge genügend grosse, wettergeschützte Abstellflächen oder Einstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Spielgeräte sowie Kehrichtbehälter zu erstellen. Die Baubewilligungsbehörde kann zu Lasten der Grundeigentümer gebietsweise die Erstellung von gedeckten Containerplätzen vorschreiben.

D. Emissionen und Immissionen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.