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Art. 26 · Schützenswerte Naturobjekte

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 23 · Original-PDF

1Die im Zonen- und Gesamtplan bezeichneten und im Anhang aufgelisteten schützenswerte Naturobjekte sind von besonderem naturkundliZweck chem Wert. Verboten sind sämtliche Massnahmen, die direkt oder indirekt den Erhalt der Objekte gefährden.

2Die Pflege ist auf lange Lebensdauer ausgerichtet. Pflege und Unterhalt

3Die schützenswerten Naturobjekte dürfen nicht beseitigt werden. Natürliche Abgänge sind gleichwertig zu ersetzen.

4Die Beseitigung aus zwingenden Gründen (Krankheit, Alter, Gefährdung) bedarf der Genehmigung der Baubehörde. Diese regelt die Ersatzpflanzung mit gleichartigen Bäumen bzw. standortheimischen Bäumen.

5Die in der Tabelle Baumasse in § 7 festgelegten Baumasse für diese Objekte sind nur insoweit massgebend, als der Schutzzweck und allfällige Baumasse Schutzverfügungen und -bestimmungen nicht eine abweichende Mehroder Mindernutzung oder Geschosszahl erfordern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.