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Art. 8 · Grünzone GZ

BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 8 · Original-PDF

Die Nutzung hat extensiv und die Gestaltung hat möglichst naturnah mit einheimischen und standortgerechten Arten zu erfolgen. Grünzonen können landwirtschaftlich genutzt werden. Fuss- und Radwege sind zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.