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Art. 19 · Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 15 · Original-PDF
Alle Bauten sind derart in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird. Dies gilt besonders für die Baumassenverteilung, Staffelung der Bauten, Gesamthöhe, Bauform, Dachgestaltung sowie für die Umgebungsgestaltung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.