Art. 36 · Kernzone (K2) / Kernzone Rand (KR2)
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 17 · Original-PDF
1Kernzone (K2) Die Kernzone umfasst architektonisch und städtebaulich wertvolle Ortskernteile, die in ihrem Charakter erhalten oder saniert sowie kerngerecht baulich weiterentwickelt werden sollen. Zugelassen sind Wohnnutzung sowie mässig störende Betriebe wie namentlich publikumsintensive Geschäftsbetriebe, Gaststätten und Kleinbetriebe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen. Kernzonen: § 22 Abs. 1 RBG
2Kernzone Rand (KR2) Die Kernzone Rand bezweckt einen harmonischen baulichen Übergang von der Kernzone zu den nachbarlichen Bauzonen. Die Art der Nutzung entspricht der Kernzone gemäss § 36 Abs. 1 ZR.
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