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Art. 35 · Architektonische Gestaltung und Einfügung

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 16 · Original-PDF

1Gestaltung Bauten und Anlagen müssen sich in ihre Umgebung einfügen und auf geschützte und schützenswerte Objekte Rücksicht nehmen, so dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei allen Bauvorhaben, Renovationen und Restaurierungen folgende Kriterien beurteilt:

–Situierung der Gebäude;

–Kubische Erscheinung der Baukörper;

–Dach- und Fassadengestaltung;

–Material- und Farbwahl;

–Elemente des Sonnen- und Witterungsschutzes. Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf

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Kommentar

2Spezielle Gestaltungsanforderungen an Materialien und Bauteile

–Dächer der Hauptbauten sind mit matten Tonziegeln einzudecken.

–Dächer von An- und Nebenbauten sind mit nicht glänzenden Bedachungsmaterialien einzudecken.

–Sichtbare Rolllädenkästen sind nicht gestattet.

–Reklamen und Beschriftungen müssen sich dem Bau in diskreter Weise unterordnen.

–Bei einer Fassadenlänge über 15 m ist eine Staffelung zu prüfen.

–Balkone und Terrassen sind in der K2 nur auf der strassenabgewandten Seite zulässig. 3 Mitspracherecht Gemeinderat Der Gemeinderat behält sich betreffend der Gestaltung und Einfügung in die Umgebung gemäss Abs. 1 sowie den speziellen Gestaltungsanforderungen gemäss Abs. 2 ein Mitspracherecht vor. Zur Beurteilung von Projekten können weitere Planunterlagen (z.B. Fassadenansichten angrenzender Bauten, Detailpläne etc.) sowie Modellunterlagen verlangt werden. Die Behörde bestimmt die Art der Visualisierung aufgrund der Wichtigkeit des Objektes und seiner Umgebung. Zonenspezifische Parameter siehe Zonentabelle in § 31 ZR

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.