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Art. 22 · Attikageschosse auf Flachdächern

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 12 · Original-PDF

1Die Höhe der Attikageschosse darf, gemessen ab Oberkante der rohen Decke bis zur Oberkante der rohen Dachkonstruktion des Aufbaus, maximal 3.0 m betragen. Zusätzliche Aufbauten sind nicht zulässig. Prinzipskizze im Anhang 2 Die Attikageschosse dürfen auf maximal 3 Seiten mit der darunter liegenden Fassade fassadenbündig angeordnet werden. Die Rücksprünge der nicht fassadenbündigen Seiten müssen minimal betragen:

–bei einem allseitig zurückgesetzten Attikageschoss: 2.0 m

–bei einem auf 1-Seite sowie auf 2-Seiten fassadenbündig angeordneten Attikageschoss: 3.0 m

–bei einem auf 3-Seiten fassadenbündig angeordneten Attikageschoss: 4.0 m

3In Hanglage darf das Attikageschoss talseitig nicht fassadenbündig angeordnet werden. Als Hanglage gilt eine Neigung des gewachsenen Terrains, die in der Falllinie in der Mitte des Gebäudegrundrisses mindestens 10 % beträgt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.