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Art. 28 · Wintergärten
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 15 · Original-PDF
werden ausnützungsmässig nicht angerechnet, sofern sie höchstens 15 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche pro Geschoss ausmachen. Ein prozentual höheres Flächenmass ist um die Mehrfläche anzurechnen.
2In Wohnungen integrierte Wintergärten werden ausnützungsmässig angerechnet. Diejenige Fläche, welche über die Fassadenflucht hinausragt, ist im Rahmen der Regelung von Art. 28 Abs. 1 BR nicht anzurechnen.
3Wintergärten haben gegenüber Nachbargrundstücken die Grenzabstände gemäss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.