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Art. 79f · b Mitbenützung

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 144 · Original-PDF

1Das Recht, eine vom Nachbarn erstellte Brandmauer mitzubenützen, wird durch Einkauf in das Miteigentum erworben.

2Für das Mitbenützungsrecht ist eine Entschädigung zu bezahlen, welche entsprechend dem Interesse der beteiligten Nachbarn an der Brandmauer festzuhalten ist.

3Eigentums- und Benützungsrechte, die der Nachbar an der bestehenden Brandmauer erworben hat, können im Grundbuch angemerkt werden. 65 Art. 79f

1Das Recht, eine vom Nachbarn erstellte Brandmauer mitzubenützen, wird durch Einkauf in das Miteigentum erworben. b Mitbenützung

2Für das Mitbenützungsrecht ist eine Entschädigung zu bezahlen, welche entsprechend dem Interesse der beteiligten Nachbarn an der Brandmauer festzuhalten ist.

3Eigentums- und Benützungsrechte, die der Nachbar an der bestehenden Brandmauer erworben hat, können im Grundbuch angemerkt werden. 3 Art. 79f

b Mitbenützung

1Das Recht, eine vom Nachbarn erstellte Brandmauer mitzubenützen, wird durch Einkauf in das Miteigentum erworben.

2Für das Mitbenützungsrecht ist eine Entschädigung zu bezahlen, welche entsprechend dem Interesse der beteiligten Nachbarn an der Brandmauer festzuhalten ist.

3Eigentums- und Benützungsrechte, die der Nachbar an der bestehenden Brandmauer erworben hat, können im Grundbuch angemerkt werden. 51

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.