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Art. 57

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 174 · Original-PDF

1Die im Zonenplan ‚Landschaftʻ aufgeführten Bäume und Baumgruppen sind für das Orts- und Landschaftsbild von grosser Bedeutung. Sie sind geschützt.

2Das Fällen alter oder kranker Bäume ist erlaubt, wenn das öffentliche Interesse daran ausgewiesen wird oder eine Gefährdung besteht. In Absprache mit der zuständigen Gemeindekommission ist für einen mindestens gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

3Pflege- und Unterhaltsmassnahmen sowie Beiträge richten sich nach Art.

55Abs. 2 BauR.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.