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Art. 36
BZO Baureglement Flawil · S. 21 · Original-PDF
1Einzelantennen und Parabolspiegel sind zurückhaltend zu platzieren und fachgerecht zu installieren.
2Bei Steildächern sind Antennen unter Dach anzuordnen, sofern dies technisch machbar ist. Ansonsten darf pro Gebäude nur eine Antennenanlage errichtet werden. Antennen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.