Art. 35 · Solaranlagen / Dachaufbauten, -einschnitte und -flächenfenster
BZO Baureglement Flawil · S. 21 · Original-PDF
1Dachaufbauten und Dacheinschnitte sowie Solaranlagen sind architektonisch gut zu gestalten und dürfen den Charakter des Daches Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Solaranlagen, Dachflächenfenster, nicht beeinträchtigen.
2Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen zusammen maximal die Hälfte der jeweiligen Fassadenlänge einnehmen, wobei Dacheinschnitte auf einen Drittel der Fassadenlänge zu beschränken sind. Sie sind mindestens 1.0 m von der stirnseitigen Fassadenflucht zurückzusetzen und haben von der Firstlinie einen senkrechten Abstand von mindestens 0.50 m einzuhalten. Ausgenommen sind Kamine, Ventilationszüge und dergleichen.
3Dachflächenfenster dürfen maximal 1120 der Dachfläche pro Gebäudeselte einnehmen. Davon ausgenommen sind Wintergärten. Art.35 BauR Solaranlagen / Dachaufbauten, -einschnitte und -flächenfenster 1) Dachaufbauten o u?o .d E mrn. .00 1.00 2) Dacheinschnitte n¡ 3) Dachflächenfenster / Solaranlagen Solaranlage ì bÍ. ì br. ìbt EE E tDI > DF = maximal Fl20 pro Gebäudeseite X+Y+Z< ll2 .E: E o u?o E I .d h DachflächêF=Dl xDh Fensterfläche DF = hF x b J_ o ro cj
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.