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Art. 15 · Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Baureglement Flawil · S. 14 · Original-PDF
Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Für Hauptbauten in der zone für öffentliche Bauten und Anlagen gilt ein allseitiger Grenzabstand von 5.0 m. Ab 10.0 m Gebäudehöhe ist zusätzlich ein Mehrhöhenzuschlag von 112 der Mehrhöhe einzuhalten. 14 2.2 Zonen ausserhalb des Baugebietes
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.