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Art. 14 · Grünzonen Freihaltung
BZO Baureglement Flawil · S. 14 · Original-PDF
1Die Grünzonen Freihaltung dienen der Gliederung des siedlungsgebietes.
2Bauten und Anlagen sind nur zulässig, soweit es der Zonenzweck erfordert. Massgebend für solche Bauten sind die Bestimmungen für Nebenbauten. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe ll. Grünzonen Freihaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.