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Art. 6 · Erschliessungsplan
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 7 · Original-PDF
1Die Gemeindeversammlung erlässt einen Erschliessungsplan; als Nutzungsplan ist er verbindlich und auf den Zonenplan abgestimmt.
2Im Erschliessungsplan ist die Groberschliessung von Bauzonen darzustellen; sie ist bei Bedarf und zeitgerecht, in der Regel etappenweise, auszuführen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.