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Art. 25 · Offene und geschlossene Bauweise

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 13 · Original-PDF

1Die offene Bauweise ist die Regel.

2Die geschlossene und verdichtete Bauweise ist erlaubt, wo die Bau- und Zonenvorschriften sie zulassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.