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Art. 24 · Öffentliche Einrichtungen auf Privatboden

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 12 · Original-PDF

Der Gemeinderat kann auf privatem Grund Verkehrszeichen, Schilder, Einrichtungen für die Strassenbeleuchtung, Hydranten usw. anbringen. Berechtigte Wünsche der Grundeigentümer betreffend Standort sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Seite 12

E. Bauweise, Stellung und Dimension der Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.