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Art. 2 · Massgebende Grundlagen

BZO Fällanden · S. 24 · Original-PDF

ABV Darstellung gemäss Leitfaden zur Harmonisierung der Baubegriffe, Baudirektion Kanton Zürich, 1. März 2007

Kleinbauten und Anbauten dürfen eine Grundfläche von höchstens 50 m2, eine Gesamthöhe 4.0 m, bei Schrägdächern 5.0 m, nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen enthalten.

Nebennutzflächen gemäss SIA 418 (1993) sind zum Beispiel Waschküchen, Schutzräume, Abstellräume, Fahrzeugeinstellräume usw. Keine Nebennutzflächen sind z.B. Hobbyräume oder Verkehrsflächen wie Korridore und Treppenhäuser, die Hauptnutzflächen erschliessen. 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 24 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023 Fassadenflucht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.