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Art. 5.2 · Zulässige Nutzungen in den WG-Zonen
BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 12 · Original-PDF
5.2 Zulässige Nutzungen in den WG-Zonen § 21 Abs. 2 RBG Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind.
6Maximale Nutzungsmasse in den W- und WG-Zonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.