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Art. 5.1 · Zulässige Nutzungen in den W-Zonen

BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 12 · Original-PDF

5.1 Zulässige Nutzungen in den W-Zonen § 21 Abs. 1 RBG Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten sind. Zugelassen sind nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.