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Art. 6 · Wohnzonen W

BZO Baureglement Eschlikon · S. 8 · Original-PDF

1Wohnzonen umfassen Gebiete, die für das Wohnen bestimmt sind. Sie bezwecken die Erhaltung und Schaffung ruhiger Wohnverhältnisse. Nicht störende Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe sind zulässig, soweit sie mit dem Wohncharakter vereinbar sind.

2In der Wohnzone W2a gilt die offene Bauweise; in allen anderen Wohnzonen die offene und halb offene Bauweise.

3In der Wohnzone W3 sind nur Reihen- und Mehrfamilienhäuser mit mindestens 2 Vollgeschossen zulässig. Freistehende Einfamilienhäuser sind nicht gestattet. § 6 PBG

28.09.2017

Anhang zum Baureglement Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV – IVHB Nicht Gegenstand einer Beschlussfassung und/oder Genehmigung 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 2 Inhalt A. Begriffe IVHB und Massvorgaben PBV 3 1. Terrain 3 1.1. Massgebendes Terrain 3 2. Gebäude 3 2.1. Gebäude 3 2.2. Kleinbauten 3 2.3. Anbauten 3 2.4. Unterirdische Bauten 4 2.5. Unterniveaubauten 4 3. Gebäudeteile 5 3.1. Fassadenflucht 5 3.2. Fassadenlinie 5 3.3. Projizierte Fassadenlinie 5 3.4. Vorspringende Gebäudeteile 6 4. Längenmasse 7 4.1. Gebäudelänge 7 4.2. Gebäudebreite 7 5. Höhenmasse 8 5.1. Gesamthöhe 8 5.2. Fassadenhöhe 8 5.3. Zuschlag der Fassadenhöhe an Hanglagen 11 5.4. Lichte Höhe 12 6. Geschosse 12 6.1. Attikageschosse 12 7. Abstände 13 7.1. Grenzabstand 13 7.2. Gebäudeabstand 13 8. Nutzungsziffern 14 8.1. Anrechenbare Grundstücksfläche 14 8.2. Baumassenziffer 14 8.3. Anrechenbarkeit von Klein- und Anbauten 15 9. Dachaufbauten 16 B. Abstände Strassen – Wald – Gewässer 17 Abstände zu öffentlichen Verkehrsflächen 17 Abstand gegenüber Wald und Ufergehölz 19 Abstand gegenüber Gewässern 19 C. Schlagwortregister 21 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 3 A. Begriffe IVHB und Massvorgaben PBV 1. Terrain 1.1. Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht mehr festgestellt werden, ist vom natürlichen Geländeverlauf der Umgebung auszugehen. Aus planerischen oder erschliessungstechnischen Gründen kann das massgebende Terrain in einem Planungs- oder im Baubewilligungsverfahren abweichend festgelegt werden.

2. Gebäude 2. Gebäude 2.1. Gebäude Gebäude sind ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse aufweisen. 2.2. Kleinbauten Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und die nur Nebennutzflächen enthalten.

ZoneBaumassenziffer für Bauten mit Gewerbean- teil in % der Hauptnutzfläche < 25 % > 25 % > 50 %
Wohn- und Arbeitszone WA21.7 m3/m²2.1 m3/m²2.3 m3/m²
Wohn- und Arbeitszone WA32.3 m3/m²2.7 m3/m²3.2 m3/m²

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.