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Art. 55 · Baubegriffe und Messweisen

BZO Erstfeld · S. 21

Die Baubegriffe, Messweisen und zulässigen Masse richten sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) und nach dem Reglement zum PBG. Sie sind im Anhang 2 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.