← BZO Erstfeld · Inhaltsverzeichnis

Art. 46 · Mehrlängenzuschlag

BZO Erstfeld · S. 20

1Überschreitet die Gebäudelänge 20 m, erhöht sich der Grenzabstand für jeden zusätzlichen Meter um 30 cm, höchstens aber um insgesamt 3 m.

2Innerhalb der Kernzonen A und B, der Gewerbezonen, der Industriezonen sowie gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen wird kein Mehrlängenzuschlag berechnet.

3Bei Bauten mit drei und mehr Vollgeschossen werden Anbauten für die Berechnung der Gebäudelänge nicht berücksichtigt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.