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Art. 43 · b) Erforderliche Fläche

BZO Erstfeld · S. 19

1Quartiergestaltungspläne sind zulässig, sofern die Planungsfläche mindestens 4’000 m2 umfasst.

2Quartiergestaltungspläne sind auch mit kleinerer Fläche zulässig, sofern: a) sich diese für eine gesamthafte Erschliessung und eine Gesamtüberbauung im Sinne von Artikel 52 PBG eignet; und b) kein Ausnützungsbonus und keine Erhöhungen der zonengemässen Geschosszahl beantragt werden. 5. Kapitel: Öffentlich-rechtliche Bauvorschriften 1. Abschnitt: Kantonale Bauvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.