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Art. 35 · i) Zonen für Hindernisbegrenzung

BZO Erstfeld · S. 16

1Die Zonen für Hindernisbegrenzung sind überlagerte Zonen. Sie wiedergeben den vom Bund in Kraft gesetzten Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster für den Heliport Erstfeld13.

2Bauten und Anlagen dürfen die im Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster bestimmten Höhenbeschränkungen nicht überschreiten.

3Einschränkende Bestimmungen des Bundesrechts, namentlich jene zum Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster, bleiben vorbehalten.

4Im Übrigen richten sich die zulässigen Masse und Nutzungen sowie die Empfindlichkeitsstufe nach den Bestimmungen der Grundnutzungszone.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.