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Art. 25 · Arten

BZO Erstfeld · S. 11

Als Nichtbauzonen gelten die Landwirtschaftszonen und die Reservezonen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.