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Art. 46 · Zulässigkeit, Bedingungen
BZO Erlenbach · S. 22 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in allen Wohn- und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung zulässig, sofern die nachstehenden Arealgrössen erreicht werden:
–Zulässigkeit
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.