← BZO Erlenbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 19 · Abstände für eingeschossige Bauten
BZO Erlenbach · S. 12 · Original-PDF
Für gewerblich genutzte Gebäude oder Gebäudeteile, welche ledigAbstände für eingeschossige Bauten lich ein Vollgeschoss von max. 5.0 m Gebäudehöhe aufweisen, entweder ein Flachdach oder ein Giebeldach haben, dessen Firsthöhe 1.50 m nicht übersteigt, gilt allseitig ein Grenzabstand von 3.50 m ohne Mehrlängenzuschlag.
2.4 Gewerbezone
zu Art. 20
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.