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Art. 57 · Beschwerderecht

BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 47 · Original-PDF

Gegen alle in Anwendung dieses Reglements gefassten Beschlüsse und Entscheide des Gemeinderates kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden, soweit das Planungs- und Baugesetz oder andere Erlasse nichts anderes vorsehen. 45 Teil G Aufsicht, Vollzug, Strafen Hinweis auf PBG § 208 Aufsicht § 209 Wiederherstellung des gesetzmässigen

Zustandes § 210 Einstellung von Bauarbeiten § 211 Anmerkung öffentlich-rechtlicher

Eigentumsbeschränkungen § 212 Kosten § 213 Strafbestimmung § 214 Strafanzeige

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.