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Art. 50 · Verbot von Hütten- und Barackenbauten für dauernde Wohnzwecke
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 43 · Original-PDF
Die Erstellung von Hütten- und Barackenbauten für dauernde Wohnzwecke ist untersagt. Der Gemeinderat kann in begründeten Sonderfällen auf Zusehen hin Ausnahmen gestatten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.