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Art. 22b · Sondernutzungszone

BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 24 · Original-PDF

für Kompostierung von Grüngut (SKG)

1Die Sondernutzungszone für Kompostierung von Grüngut dient dem Erstellen und Betrieb von entsprechenden Anlagen. Wohnnutzungen sowie Nutzungen, die als Orte mit empfindlicher Nutzung gemäss Art. 3 Abs. 3 der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung gelten, sind nicht zulässig.

2Ein Gestaltungsplan ist zwingend erforderlich. Darin werden die Nutzung, die Ausmasse, die Abstände der Bauten sowie die Erschliessung, die Parkierung und die Massnahmen zum Hochwasserschutz unter gebührender Berücksichtigung des Landschaftsschutzes sowie der öffentlichen und privaten Interessen festgesetzt. Gegenüber den angrenzenden Zonen ist eine ausreichende Bepflanzung und Begrünung mit einheimischen und standortgerechten Sträuchern und Bäumen auszuweisen. Die Umgebungsgestaltung wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens verbindlich festgelegt.

3Empfindlichkeitsstufe ES III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.