Art. 22
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 22 · Original-PDF
1Die Sonderbauzone Rainmühle dient dem Schutz und der zweckmässigen Nutzung von Kulturobjekten und deren Umgebung im Landschaftsraum.
2Die bestehenden Bauten dürfen umgenutzt und zweckmässig erneuert werden. Zulässig sind kulturelle und landwirtschaftliche Nutzungen sowie höchstens 3 Wohnungen.
3Baubewilligungen für Neubauten oder wesentliche Änderungen an bestehenden Bauten dürfen nur aufgrund eines Gestaltungsplanes erteilt werden, der von der kant. Denkmalpflege zu begutachten ist. Bauten und Anlagen sowie die Umgebungsgestaltung haben sich der landschaftlichen Situation einzuordnen. Sonderbauzone SB (Rainmühle)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.