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Art. 21 · Grünzone C
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 21 · Original-PDF
Gr-C
1Die Grünzone C ist der Gewerbe-/Industriezone Meierhöfli oder einer Industriezone überlagert. Ihre Breite beträgt im Meierhöfli 30m und im Übrigen 20m. Sie bezweckt die Freihaltung des Reussschachens und von Waldrändern.
2In der Grünzone C sind Grün- und Gartenanlagen sowie eingeschossige Nebenbauten, Parkplätze und Lagerplätze gestattet*. Vorbehalten bleiben weitergehende Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung. *siehe auch Art. 44 BZR (Nutzung entlang von Waldrändern) 19
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.